Erschließungsbeschluss Osdorfer Straße

Der Straßenausbau der Osdorfer Straße ist, anders als in dem Artikel im Stadtblatt (18. März 2020) suggeriert wird, noch nicht abschließend diskutiert worden. Im Bauausschuss am 4. März 2020 wurde lediglich ein Stimmungsbild der Ausschussmitglieder erfragt, dem insgesamt fünf Ausbauvarianten zugrunde lagen. Die Ergebnisse der Anlieger*innenbefragung lagen zu dem Zeitpunkt auch noch nicht vor.

Die diskutierten Varianten waren (siehe Druckvorlage):
1) 5,05m breite Straße, 1,5m breiter Gehweg, 3,7m breiter Grünstreifen
2) 5,05m breite Straße, 3,7m breiter Grünstreifen
3) 4,75m breite Straße, 1,5m breiter Gehweg, 3,7m breiter Grünstreifen
4) 4,75m breite Straße, 1,5m breiter Gehweg, 3,7m breiter Grünstreifen
5) kein Ausbau der Straße

„Es ist nicht unser Anliegen, die Anwohnerinnen und Anwohner gegen ihren Willen unverhältnismäßig hoch finanziell zu belasten.“, so Martin Emmendörffer (GRÜNE/LINKE, Mitglied im Bauausschuss). „Da die Ergebnisse der Einwohnerbefragung uns nun vorliegen, können wir eigentlich erst jetzt eine wirklich informierte und gut überlegte Entscheidung treffen.“, sagte Axel Szilleweit (GRÜNE/LINKE, Mitglied im Bauausschuss und Vorsitzender des Hauptausschusses) dazu.

Wann eine Entscheidung bezüglich der diskutierten Beschlussvorlage erfolgen wird, ist noch ungewiss. Die Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2020 wird im Zuge der Corona- Eindämmung entfallen und ein Ersatztermin steht bisher noch nicht fest.

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Ein Kommentar

  1. Zur Variante 1), 3) und 4): Ein nur 1,5m breiter Bürgersteig / Gehweg ist zu verwerfen. Siehe folgende Richtlinie:
    http://www.ipernity.com/doc/2016556/48710598
    Zur Frage, ob überhaupt ein Bürgersteig angebracht wäre. Sachkundige Verkehrsplaner wissen doch: Siedlungsstraßen / Anliegerstraßen mit Bürgersteigen / Gehwegen ermuntern Kfz-Führer zum Rasen. Siehe die ersten drei Absätze im Text unter folgendem Negativbeispiel in Teltow:
    http://www.ipernity.com/doc/2016556/48705816