Lärm durch Straßenverkehr in Teltow 15. Januar 20241. Februar 2024 Lärm beeinträchtigt das Wohlbefinden der Bevölkerung und ist die Ursache vieler Erkrankungen. Zu nennen sind hierbei Störungen des seelischen und körperlichen Wohlbefindens, Beeinträchtigungen der Konzentration und des Lernens sowie Schlafstörungen. Daher hat das EU-Parlament im Jahr 2002 eine Richtlinie erlassen, die im Bundesimmissionsschutzgesetz umgesetzt wurde. Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne sind in Brandenburg die Kommunen zuständig. Das Landesamt für Umwelt unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz die betroffenen Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung der Lärmaktionspläne. Die Festlegung entsprechender Maßnahmen obliegt dabei ebenfalls den Kommunen. Es wird der Straßenlärm an den Hauptverkehrsstraßen erfasst und bewertet. Dies sind Straßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. Zurzeit wird der Entwurf des Lärmaktionsplans 2023/2024 in den Ausschüssen diskutiert. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss soll in der SVV am 24.01.2024 gefasst werden. Der aktuelle Lärmaktionsplan muss bis zum 18.07.2024 aufgestellt werden. Der Ortsverband BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN kritisiert den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans als zu unkonkret. Dem eigentlichen Ziel, effektive Maßnahmen für vom Lärm betroffene Menschen an den Hauptverkehrsstraßen festzulegen, wird der jetzt vorliegende Maßnahmenkatalog nicht gerecht. Insgesamt gibt es 12 Straßenabschnitte, an denen die Prüfwerte des Landes Brandenburg [der Prüfwert ganztags beträgt 65 dB(A), der Prüfwert nachts beträgt 55 db(A)] laut Lärmaktionsplan überschritten werden. Für den Tagbereich sind 1.617 Menschen, in der Nacht sind 1.666 Menschen betroffen. Gegenüber dem letzten Lärmaktionsplan vor 5 Jahren hat sich die Zahl der betroffenen Menschen deutlich erhöht. Insbesondere die Mahlower Straße, die Lichterfelder Allee, die Potsdamer Straße, die Oderstraße sowie das Zeppelinufer sind in Teltow stark vom Verkehrslärm betroffen. In Ruhlsdorf sind vor allem die Genshagener Straße, die Teltower Straße sowie die Stahnsdorfer Straße vom Verkehrslärm betroffen. Leider müssen wir ernüchtert feststellen, dass viele der im Lärmaktionsplan 2017/2018 aufgestellten Maßnahmen bis heute nicht umgesetzt worden sind. Der Lärmschutz der Bevölkerung genießt offensichtlich nicht den Stellenwert im Verwaltungshandeln, der angemessen wäre. Als BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN setzen wir uns dafür ein, dass zum Schutz der Bevölkerung an diesen Straßen kurzfristige und effektive Lärmschutzmaßnahmen im Lärmaktionsplan festgeschrieben werden. Diese wären von der unteren Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit den zuständigen Baulastträgern umzusetzen. Leider hat die Diskussion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Energie am 09.01.2024 sowie im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr am 10.01.2024 gezeigt, dass die Stadt nicht bereit ist, die betroffenen 12 Straßenabschnitte namentlich in den Lärmaktionsplan mit dem Ziel aufzunehmen, dass hier die Senkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 geprüft wird. Die Stadt beruft sich darauf, dass weitere Lärmberechnungen durchgeführt werden müssten. Wir erwarten von der Stadt, dass sie die belasteten Straßenabschnitte namentlich in den Lärmaktionsplan aufnimmt und die notwendigen Lärmberechnungen, die zur Anordnung von verkehrsrechtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen notwendig sind, in Auftrag gibt. Die Stadt hat aus unserer Sicht die Verpflichtung, die gesundheitlichen Risiken der Bevölkerung zu minimieren. Dazu muss sie hinreichend bestimmte und effektive Maßnahmen im Lärmaktionsplan festlegen. Das ist unsere Forderung an die Stadtverwaltung. Das erwarten auch die Menschen an den lärmbelasteten Straßen.